Sozialpartner

Aufgaben der Sozialpartner

Im Rahmen der Sozialpartnerschaft werden von den Sozialpartnern vielfältige Aufgaben wahrgenommen.
Dazu gehören:

Duale Berufsbildung:
Das „duale System“ (Lehre) bezeichnet die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Für das Funktionieren der dualen Berufsbildung spielen die Sozialpartner eine entscheidende Rolle, z.B. durch Schaffung von Rahmenbedingungen, Initiativen zur Modernisierung der Lehrberufe, Entwicklung von neuen Lehrberufen, Lehrabschlussprüfungen, Prüfungen, Förderungen und Kontrollen.

Kollektivverträge:
werden auf Arbeitgeberseite in aller Regel von der jeweiligen Unterorganisation der Wirtschaftskammer und auf Arbeitnehmerseite von den Fachgewerkschaften abgeschlossen. Für knapp 98 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer der gewerblichen Wirtschaft gelten Kollektivverträge.

Eine österreichische Besonderheit liegt darin, dass sich die Sozialpartnerschaft darüber hinaus auf praktisch alle Gebiete der Wirtschafts- und Sozialpolitik erstreckt. Deshalb gilt Österreich auch als Musterbeispiel des Korporatismus, also der umfassenden und koordinierten Interessenvertretung.

Zu den Hauptfeldern sozialpartnerschaftlicher Politikgestaltung zählt die Mitgestaltung in der Gesetzgebung, der Verwaltung, der Gerichtsbarkeit sowie in der Sozialpolitik.

Gesetzgebung:
Die Verbände haben u.a. das Recht auf Begutachtung von Gesetzesvorlagen, zur Einbringung von Vorschlägen in gesetzgebenden Körperschaften und zur Formulierung von Gesetzesentwürfen im zentralen Interessenbereich der Sozialpartner (z.B. Sozial- und Arbeitsrecht).

Verwaltung:
Die Sozialpartner wirken in zahlreichen Kommissionen, Beiräten und Ausschüssen mit, etwa im Lehrlingswesen, bei der Kontrolle von Arbeitsbedingungen, bei der Ausstellung von Ursprungszeugnissen, in Wettbewerbspolitik und Kartellwesen, in der Arbeitsmarktpolitik, der Konsumentenpolitik und in Förderungseinrichtungen.

Gerichtsbarkeit:
Die Sozialpartner erbringen Vorschläge für die Ernennung von Laienrichtern bei Arbeits- und Sozialgerichten, und sie stellen Beisitzer im Kartellgericht.

In der Sozialversicherung besteht ein wichtiger Tätigkeitsbereich der Verbände in der Entsendung von VertreterInnen in die Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungen, die als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörper organisiert sind.

Zu den Aufgaben der Sozialpartnerschaft zählt auch die informelle Verhandlungsführung und Problemlösungskompetenz in Bereichen, in welchen die Interessenverbände über besondere Expertise verfügen, wie etwa in Angelegenheiten des Arbeitsrechts und Sozialrechts, aber auch des Gewerbe- und Familienrechts, wo eine Einigung auf Sozialpartnerebene vielfach eine notwendige Vorleistung für eine sachgerechte Lösung auf politischer Ebene ist.