Sozialpartner

Was ist das?

Die österreichische Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft, zumeist kurz als „Sozialpartnerschaft“ bezeichnet, ist ein System der wirtschafts- und sozialpolitischen Zusammenarbeit zwischen den Interessenverbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander und mit der Regierung.

Die österreichische Sozialpartnerschaft

Die Sozialpartnerschaft in Österreich umfasst auf Bundesebene vier Verbände: auf Arbeitgeberseite die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ), auf der Arbeitnehmerseite die Bundesarbeitskammer (BAK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB).

 

Während der ÖGB als Dachverband der Fachgewerkschaften ebenso wie diese vereinsrechtlich organisiert ist, sind Kammern öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörper mit gesetzlicher Mitgliedschaft, wobei die LKÖ als Dachverband der öffentlich-rechtlich organisierten Landwirtschaftskammer der Bundesländer vereinsrechtlich organisiert ist.

Diese vier großen Interessenverbände sind nicht bloß Interessenvertretungen im engeren Sinne, also Tarifpartner und Lobbyorganisationen mit Serviceleistungen für ihre Mitglieder, sondern sie sind darüber hinaus in vielfältiger Weise im politischen System Österreichs verankert.

Österreich verfügt über ein besonders ausgeprägtes System der Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessenverbände untereinander und mit der Regierung.

Diese Zusammenarbeit war eine Grundvoraussetzung für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg und bildet die Basis für das weitere wirtschaftliche Wachstum und für sozialen Frieden.

Die Sozialpartnerschaft beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit: das historisch gewachsene Zusammenwirken der Interessenverbände ist weitestgehend informell und nicht durch Gesetz geregelt.

Das Wesen der Sozialpartnerschaft besteht darin, dass sich die vier großen Interessenorganisationen zu gemeinsamen längerfristigen Zielen der Wirtschafts- und Sozialpolitik bekennen und die Überzeugung teilen, dass diese Ziele besser durch koordiniertes Vorgehen der großen gesellschaftlichen Gruppen auf dem Dialogweg erreicht werden können als durch die offene Austragung von Konflikten.

Die Sozialpartnerschaft in Österreich ist folglich durch eine besondere Art der Gesprächs- und Verhandlungskultur sowie durch die Bereitschaft der beteiligten Verbände gekennzeichnet, Kompromisse nach außen und innen durchzusetzen. Dies erfordert eine permanente Gesprächsbasis und einen laufenden Informationsaustausch.

Sozialpartnerschaft bedeutet aber nicht, dass Interessengegensätze negiert werden oder dass es keine Auseinandersetzungen gibt.
Dialog und kollektives Vorgehen bedeuten aber nicht das Abstreiten von Interessengegensätzen.

Vielmehr ist es eine besondere Form des Miteinanders, bei der zwischen den gegensätzlichen Interessen durch die Bereitschaft zum Kompromiss ein Ausgleich zum Vorteil aller Beteiligten gefunden werden kann.

Der Hauptwert der Sozialpartnerschaft liegt im Interessenausgleich zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen und der damit einhergehenden Tatsache, dass Entscheidungen der Sozialpartner von den großen gesellschaftlichen Gruppen getragen und befürwortet werden.

Merkmale der Sozialpartnerschaft

Demokratische Legitimation
Die demokratische Legitimation der Organe aller Sozialpartnerverbände erfolgt durch regelmäßige, freie und geheime Wahlen. In den Kammern sind die Mitgliedschaft, Aufgaben, Strukturen und die Finanzierung gesetzlich bestimmt.

Selbstverwaltung
Der Staat überträgt den Kammern als Träger der beruflichen und wirtschaftlichen Selbstverwaltung bestimmte öffentliche Aufgaben. Dadurch wird den direkt Betroffenen die eigenverantwortliche Gestaltung ermöglicht.
Die Selbstverwaltungskörper unterliegen keinem Weisungsrecht, aber einem Aufsichtsrecht der staatlichen Behörden. Kammern bilden somit die Grundlage für das österreichische System der Selbstverwaltung.

Freiwilligkeit

Die Kooperation zwischen den Interessenvertretungen beruht in Österreich auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Das historisch gewachsene Zusammenwirken der Interessenverbände ist weitestgehend informell und nicht durch Gesetze geregelt.

Durch die intensive Einbindung der Interessenverbände entwickeln diese ein starkes Verantwortungsgefühlt bei ihren politischen Entscheidungen, da sie sich bewusst sind, dass diese nicht nur ihre Mitglieder, sondern die Wirtschaft und Gesellschaft als Ganzes beeinflussen. Die Sozialpartner versuchen, sozialen Frieden als komparativen Vorteil im internationalen Wettbewerb einzusetzen und durch ihre Zusammenarbeit die Erwartungen der Wirtschaftssubjekte sowie die Wirtschaftspolitik mittelfristig zu verstetigen und damit zu einer Stabilisierung der Wirtschaftsentwicklung beizutragen.

Dokumente
  • 70 Jahre Sozialpartnerschaft

  • Jubiläumspapier

  • Programm Bad Ischler Dialog 2016

  • Austria 2016 - Deklaration der Sozialpartner

  • Sozialpartnerabkommen von 1992

  • Sozialpartnerschaft in der Zweiten Republik